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Information für die Öffentlichkeit nach Anhang V der Störfallverordnung

1. Betreiber der Biogasanlage: Hof Engelken GmbH & Co. KG,
Ansprechpartner: Herr Jens Wilhelm Engelken, Wierescher Str. 24, 49733 Haren – Wesuwe,
Tel.: 05935-364

2. Sicherheitsbericht nicht nötig, da Betriebsbereich der unteren Klasse

3. Die Biogasanlage produziert Biogas zur Verstromung in eigenen BHKW´s, hierzu werden nachwachsende Rohstoffe wie zum Beispiel Mais, Zuckerrüben, Grünroggen etc. angebaut, zugekauft, gelagert und ebenso wie Wirtschaftsdünger wie zum Beispiel Hühnertrockenkot, Schweinegülle, Rindergülle, Rindermist etc. in den Fermentationsprozess eingebracht.

Tätigkeiten im Betriebsbereich:

  • Einlagerung von Biomasse in Form von Silagen oder Wirtschaftsdüngern

  • Entnahme von Biomasse und Zugabe in den Fermentationsprozess (Vorgrube, Fermenter)

  • Pumpvorgänge zwischen den Einbringsystemen, Fermentern, Nachgär- und Lagerbehälter

  • Zwischenlagerung der vergorenen Gärreste

  • Entnahme der vergorenen Gärreste zum Weitertransport und/oder Ausbringung zur bedarfsgerechten Ausbringung als Wirtschaftsdünger auf landwirtschaftliche Flächen

  • Erzeugung von Biogas im gasdichten Fermentationssystem

  • Zwischenspeicherung des erzeugten Biogases im Gasspeichersystem

  • Verstromung des Biogases in Blockheizkraftwerken

  • Nutzung der Wärme zur Beheizung der Fermenter/ Nachgärer

  • Versorgung von externen Wärmeabnehmern



4. Gefährliche Stoffe nach Stoffliste im Anhang I Nummer 1: Biogas, Masse in Kg : 13.761 kg bei komplett gefüllten Gasspeichern (Anhang I, Nr. 1.2.2, 12. BImSchV „Entzündbare Gase“ – Mengenschwelle: 10.000 kg).

Die wesentlichen Gefahreneigenschaften von Biogas: Störfallrelevant wirkt vor allem dessen Fähigkeit zur Bildung explosionsfähiger Gemische mit der Umgebungsluft. Hauptverantwortlich dafür ist der Bestandteil Methan (CH4), welches dem H-Satz 220 – extrem entzündbares Gas Kategorie 1, zuzuordnen ist. 

5. Die betroffene Bevölkerung wird auf dieser Homepage bei einem Störfall gewarnt, in Extremfällen durch die Feuerwehr vor Ort

Hinweis: Ob und wie die Bevölkerung zu warnen ist bzw. wie sie sich zu verhalten hat, wird zwischen der zuständigen Polizei und Feuerwehr abgestimmt (z.B. Warnsirene, Radio- oder Lautsprecherdurchsagen etc.)

Allgemein gilt im Störfall:

  • vom Unfallort fernbleiben

  • keine Fahrzeuge benutzen

  • Nachbarn verständigen

  • Klimaanlage ausschalten

  • nicht rauchen, Elektrogeräte ausschalten, keine Funken verursachen

 

6. Vor- Ort- Besichtigung: (letzte Besichtigung) 14.03.2024 Landkreis Emsland Herr Rene Löpker und Frau Michaela Marciniak

Betriebe, die unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallen, sind gemäß §17 Abs. 2 StörfallV regelmäßig durch Vor- Ort- Besichtigungen von der zuständigen Behörde auf der Grundlage eines Überwachungsplanes nach §17 Abs. 1 StörfallV zu überprüfen. Der Überwachungsplan wurde vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz erstellt und im Niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 10/2017 vom 15.03.2017 veröffentlicht. Das Datum der letzten Vor- Ort- Besichtigung dieses Betriebes durch den Landkreis Emsland ist anzugeben (siehe oben)

7. Für weiterführende Informationen zur Vor- Ort- Besichtigung und über den Zugang zu Umweltinformationen können Sie sich an uns oder an den Landkreis Emsland wenden.


Fachbereich: Hochbau
Dienststelle: Kreishaus Meppen, Ordeniederung 1, 49716 Meppen
Internet: www.emsland.de
Telefon: 05931 44-0
Fax: 05931 44-3621
E-Mail: info@emsland.de

René Löpker
Telefon: 05931/44-1523
Email: rene.loepker@emsland.de

Michaela Marciniak
Telefon: 05931 44 - 2661
Email: michaela.marciniak@emsland.de